Gesetz zur E-Rech­nung vom Bundeskabinett beschlossen

Am 13.07.2016 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass private Unternehmen künftig elektronische Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung stellen dürfen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen liegt damit vor.

Beim Thema Interoperabilität, die in einer noch auszugestaltenden Rechtsverordnung geregelt werden soll, wird auch auf das ZUGFeRD-Datenformat Bezug genommen:
"Die Interoperabilität kann beispielsweise durch einen nationalen Verwaltungsstandard XRechnung erfolgen, der seinerseits auf den in der Wirtschaft bereits genutzten, jeweils aktuellen ZUGFeRD-Standard verweist. Das gilt nur, soweit die Konformität mit der europäischen Norm sichergestellt ist."
  
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

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