Am 13.07.2016 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass private Unternehmen künftig elektronische Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung stellen dürfen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen liegt damit vor.
Beim Thema Interoperabilität, die in einer noch auszugestaltenden Rechtsverordnung geregelt werden soll, wird auch auf das ZUGFeRD-Datenformat Bezug genommen:
"Die Interoperabilität kann beispielsweise durch einen nationalen Verwaltungsstandard XRechnung erfolgen, der seinerseits auf den in der Wirtschaft bereits genutzten, jeweils aktuellen ZUGFeRD-Standard verweist. Das gilt nur, soweit die Konformität mit der europäischen Norm sichergestellt ist."
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
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