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FeRD-Newsletter 1-2020

Editorial

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

es ist geschafft: In Deutschland wird ein neues Kapitel der Rechnungsstellung aufgeschlagen! Ab dem 18. April 2020 werden alle öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Im weiteren Verlauf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU sind dann ab dem 27. November 2020 alle Lieferanten des Bundes und der Hansestadt Bremen verpflichtet, Rechnungen elektronisch einzureichen. Weitere Bundesländer und Kommunen werden mit einer ähnlich ausgestalteten Verpflichtung wohl nicht lange auf sich warten lassen.

Wieso war der Weg bis hierhin eigentlich so steinig? Weshalb bedurfte es einer "Verpflichtung"? Warum zieht sich die Umsetzung bis zur letzten Minute?

Es geht nicht darum, eine EU-Richtlinie um ihrer selbst willen zu erfüllen. Oder kennen Sie jemanden, der die Notwendigkeit der Digitalisierung in Frage stellt? Erst die Digitalisierung des gesamten Prozesses vom Angebot über die Auftragsbestätigung bis zur Rechnung und Bezahlung ermöglicht es, die volle "digitale Dividende" zu realisieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Unabhängig von den Anforderungen öffentlicher Auftraggeber ist für Unternehmen der Umstieg auf die E-Rechnung inzwischen von großer Dringlichkeit und Wichtigkeit.

Seit einigen Jahren liegt das Hauptaugenmerk in den Unternehmen auf der Digitalisierung der Rechnungseingangsseite. Nun endlich rückt auch die Rechnungsausgangsseite in den verdienten und notwendigen Fokus. Damit zeichnet sich ein erneuter Vorsprung der Unternehmen im Vergleich zur öffentlichen Verwaltung ab.

Doch halt! Nur gemeinsam wird der Wagen erfolgreich angeschoben. Mit vereinten Kräften aus Wirtschaft und Verwaltung stehen die Chancen gut, einen entscheidenden Fortschritt bei der Digitalisierung von Geschäfts- und Verwaltungsprozessen zu machen. Eine Verpflichtung zur E-Rechnung nicht nur im B2G, sondern auch im B2B ist in anderen Ländern bereits üblich. Zunächst eher aus staatlichen Kontrollerwägungen heraus entstanden, entwickelt sich dort nun gehörig Schub für die Digitalisierung. Eine Verpflichtung hilft also, den gemeinsamen Weg zu definieren. Antrieb und Steuerung aber müssen von innen kommen, damit der E-Rechnungswagen geh´n kann, wie ihn die Pferde führen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ein regelmäßiger gemeinsamer Austausch von Wirtschaft und Verwaltung unabdingbar für den Erfolg ist. Der E-Rechnungs-Gipfel als zentrale Leitveranstaltung zur E-Rechnung ermöglicht diesen wichtigen Erfahrungs- und Wissensaustausch seit Jahren. Das Forum für elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), der Verband elektronische Rechnung (VeR) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützen dieses Gipfeltreffen als inhaltliche Partner und gestalten es aktiv mit.

Ich wünsche allen viel Schwung mit der E-Rechnung & Freude beim Lesen!

Johannes von Mulert
Gründer des E-Rechnungs-Gipfels

Das Editorial für diese Ausgabe unseres Newsletters hat freundlicherweise Johannes von Mulert, Vereon AG, übernommen. Weitere Informationen zu FeRD und ZUGFeRD finden Sie in den folgenden Meldungen und auf der FeRD-Internetseite www.ferd-net.de.

Ankündigung: ZUGFeRD 2.1 ist auf dem Vormarsch

Die Veröffentlichung von ZUGFeRD 2.1 in deutscher und englischer Sprache ist Ende März 2020 vorgesehen. Derzeit findet eine Qualitätssicherung der eingearbeiteten Anpassungen statt. → mehr

Gemeinsame Weiterentwicklung von Factur-X und ZUGFeRD zu einem europaweiten Standard: Internationaler Workshop am 24.1.2020 im BMWi

Auf dem bilateralen Treffen wurde über aktuelle Fortschritte und Entwicklungen in Frankreich und Deutschland berichtet und die Rahmenbedingungen für eine enge weitere Zusammenarbeit gesetzt. → mehr

Bericht zur FeRD-Plenumssitzung 2019: Positive Bilanz der Competence Center

Schwerpunkt der Sitzung waren die Berichte der Aktivitäten der vier FeRD-Competence Center. → mehr