Release: Veröffentlichung von ZUGFeRD 2.1 und Factur-X 1.0

Die neuen Versionen von ZUGFeRD 2.1 und Factur-X 1.0 sind veröffentlicht. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) und das französische Nationale Forum für elektronische Rechnungsstellung und öffentliche elektronische Beschaffung (FNFE-MPE) publizieren vollständig kompatible und technisch identische Formate. Ab sofort wird der Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Deutschland und Frankreich denkbar einfach. Beide Foren werden fachlich durch offizielle Stellen unterstützt und kooperieren seit 2015.

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„Die Veröffentlichung eines gemeinsamen Standards für elektronische Rechnungslegung und die Synchronisierung des deutschen und französischen hybriden Formats ist das Ergebnis einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen FeRD und dem FNFE-MPE“, erklärt der Vorsitzende des französischen Forums Cyrille Sautereau. Die Publikationen tragen dazu bei, die Akzeptanz von elektronischen Rechnungen zu erhöhen und einen allgemeinen Standard in Europa zu definieren.

Das Rechnungsformat ZUGFeRD 2.1/Factur-X 1.0 ist frei verfügbar. Die technischen Spezifikationen basieren auf dem internationalen UN/CEFACT Standard „Cross Industry Invoice (CII)“ und dem ISO-Standard PDF/A-3. Sie sind konform mit der Europäischen Norm EN 16931, welche die Normen und technischen Regeln für elektronische Rechnungstellung in Europa vorgibt, um Interoperabilität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten. Elektronische Rechnungen im ZUGFeRD- und Factur-X-Format sind bereits umfangreich in Buchhaltungssoftware, Lösungen für Geschäftsressourcenplanung (ERP) und in der französischen Plattform ChorusPro integriert worden. „Bereits mit früheren Versionen von ZUGFeRD haben wir sehr gute Erfahrungen mit dem inländischen Austausch von ZUGFeRD-Rechnungen gemacht, und wir sind sicher, dass die vollständige Abdeckung der Anforderungen der europäischen Norm EN16931 und die grenzüberschreitende Kompatibilität der neuen Versionen mit Frankreich einen großen Vorteil bei internationalen Transaktionen bietet“, bekräftigt der Vorsitzende des deutschen Forums Ivo Moszynski.

Darüber hinaus ist mit den neuen Versionen weiterhin der Austausch vereinheitlichter elektronischer Rechnungen innerhalb von Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung (B2G) möglich. Dabei gewinnt der B2G-Rechnungsdatenaustausch in einer Zeit an Bedeutung, in der in Deutschland alle Ebenen der öffentlichen Hand, inklusive der Bundesländer und Kommunen, dazu verpflichtet sind, elektronischen Rechnungen spätestens bis zum 18. April 2020 empfangen und verarbeiten zu können.

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Veröffentlicht am 24.03.2020 / Bild: Fotolia, Multimartinator