FeRD-Newsletter 1-2018

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

können Sie sich noch an den ersten FeRD Newsletter aus dem Jahre 2014 erinnern? Für meinen Vorgänger und langjährigen Leiter des FeRD Herrn Engel-Flechsig war 2014 das „Jahr des ZUGFeRD“. Mit der ersten FeRD-Konferenz, der Veröffentlichung von ZUGFeRD 1.0, zahlreichen Workshops und Veranstaltungen sowie der Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2014/55/EU nahm das Thema elektronische Rechnung erstmalig richtig Fahrt auf.

Vier Jahre später hat das Thema nicht an Bedeutung verloren, im Gegenteil – die elektronische Rechnung ist Teil der Digitalisierungsstrategien vieler Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung. Mit der Veröffentlichung der CEN-Norm 16931 im Herbst letzten Jahres hat die europäische Kommission die Weichen für die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsstaaten gestellt. Mit der Erweiterung des E-Governmentgesetzes, der Veröffentlichung der Rechtsverordnung und der Spezifikation der XRechnung gibt der Bund in Deutschland für die elektronische Rechnung den Takt vor. Ab dem 27.11.2018 müssen dann öffentliche Auftraggeber des Bundes elektronische Rechnungen empfangen sowie verarbeiten können und ab dem 27.11.2020 dürfen die Lieferanten bis auf ein paar Ausnahmen nur noch elektronische Rechnungen übermitteln. Dies bedeutet, dass dann fast 95 % aller Rechnungen an den Bund elektronisch übermittelt werden und verarbeitet werden müssen. Welche Auswirkungen dies auf die Lieferanten der Verwaltung im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung einer XRechnung sein können, wird momentan im Rahmen eines Planspiels vom Verband elektronische Rechnung (VeR) zusammen mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und der Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSIT) untersucht.

Die nächsten Jahre versprechen somit sehr spannend zu werden. Mit dem Launch der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes beginnt in der öffentlichen Verwaltung der Start in das Zeitalter der elektronischen Rechnung. Die Bundesländer arbeiten momentan mit Hochdruck daran, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Einführung der E-Rechnung zu schaffen, und werden dem Bund folgen. Und ja – ich glaube, dass die öffentliche Verwaltung als großer Auftraggeber eine Art Leuchtturm sein wird. Viele Unternehmen werden als Lieferanten der öffentlichen Verwaltung erstmals in Kontakt mit der elektronischen Rechnung kommen und dann bestrebt sein, die Vorteile des elektronischen Versands von Rechnungen auch für andere Geschäftspartner zu nutzen.

Rückblickend lässt sich feststellen, dass seit der Veröffentlichung von ZUGFeRD 1.0 in 2014 das Thema elektronische Rechnung maßgeblich Fahrt aufgenommen hat. Aber wir sehen auch, dass das Thema elektronische Rechnung weit über die Fragestellung des passenden Datenformates hinausgeht. In Tradition zu meinem Vorgänger würde ich daher für das Jahr 2018 folgenden Slogan ausrufen: „2018 ist das Jahr der E-Rechnung“. Auch im FeRD beschäftigen wir uns bereits seit Ende letzten Jahres mit der Frage, wie es mit der elektronischen Rechnung weitergeht und was dies konkret für die Arbeit im FeRD bedeutet. Von zahlreichen Mitgliedern bekamen wir genau das gespiegelt – weniger Fokus auf einzelne Datenformate wie ZUGFeRD dafür etwas mehr Rückbesinnung auf die Ursprungsidee von FeRD. Somit haben wir uns bereits Ende letzten Jahres im Rahmen einer Strategiearbeitsgruppe vorsichtig dem Thema genähert. Es gab Workshops mit unterschiedlichen Ansätzen und spannenden Diskussionen, aber am Ende dann doch mit einem klaren Statement zur Ursprungsidee: Im FeRD soll es zukünftig wieder stärker um die elektronische Rechnung und nicht zu sehr um einzelne Datenformate gehen.

Letztlich wollen wir im FeRD genau das sein. Die nationale Plattform für das Thema elektronische Rechnung. Eine Art Begegnungsstätte für Interessierte und Umsetzer, Katalysator für rechtliche und technische Fragestellungen und eine Wissensdatenbank rund um die Herausforderungen bei der Umsetzung der elektronischen Rechnung.

Lassen Sie mich im Sinne der Transparenz auch noch anmerken, dass wir momentan mit Hochdruck an der Veröffentlichung von ZUGFeRD 2.0 arbeiten. Hier gilt es allerdings noch einige offene Fragen zu klären, bevor ich Ihnen einen konkreten Termin nennen kann. Aber versprochen – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal herzlich Herrn Engel-Flechsig und allen ehrenamtlich sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen des FeRD danken. Ohne Sie wäre das Thema Elektronische Rechnung nicht da, wo es jetzt ist.  

In diesem Sinne – ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und den Austausch mit allen Interessierten.

Ivo Moszynski
Leiter Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)

Neugestaltung des „Forums elektronische Rechnung Deutschland“ (Stephan Greulich, DATEV eG)

Auf der Plenumssitzung des „Forums elektronische Rechnung Deutschland“ (FeRD) am 25.04.2018 wurde für die Ausarbeitung der inhaltlichen Schwerpunkte der Facharbeit des AWV-Arbeitskreises FeRD sowie für die organisatorischen Rahmenbedingungen des Forums ein gesonderter Arbeitsauftrag beschlossen. → mehr

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Das „EU-Compendium E-Invoicing & Retention", das im April 2016 erstmalig vom Verband elektronische Rechnung (VeR) vorgestellt wurde, liegt nun in der Version 3.0 vor. → mehr

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