FeRD-Logo

EU konkretisiert Fahrplan für eRechnung und digitale Meldesysteme

Relevanz für Deutschland steigt

vonAndreas Michalewicz, Hessisches Ministerium der Finanzen | stellvertretender FeRD-Leiter

Adobe Stock / ipopba

Im Januar-Webinar der Europäischen Kommission wurden wesentliche Fortschritte rund um die elektronische Rechnung (eInvoicing) und die Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) vorgestellt. Für Deutschland und die Aktivitäten des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) ergeben sich daraus wichtige Orientierungspunkte.

Mit der Verabschiedung von ViDA im März 2025 steht der europäische Fahrplan fest:

  • Seit April 2025 können Mitgliedstaaten nationale eRechnungsmodelle verpflichtend einführen.
  • Ab 1. Juli 2030 wird die elektronische Rechnung für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen verpflichtend – einschließlich eines harmonisierten digitalen Meldesystems (DRR).
  • Bis 2035 sollen bestehende nationale Meldesysteme schrittweise an das EU-weite System angeglichen werden. 

Diese Entwicklungen sind insbesondere vor dem Hintergrund der deutschen eRechnungspflicht im B2B-Bereich ab 2025 von hoher Relevanz: Deutschland bewegt sich damit im Einklang mit der europäischen Zielsetzung, muss seine Systeme jedoch perspektivisch an die EU-weiten Vorgaben zur Meldung und Interoperabilität anpassen.

Die Evaluierung der bestehenden EU-Richtlinie zeigt zudem: Trotz eines deutlichen Anstiegs der Nutzung elektronischer Rechnungen (auf rund 39 % der Unternehmen in der EU) bestehen weiterhin Defizite bei der Interoperabilität und bei der einheitlichen Nutzung des europäischen Standards EN 16931. 

Gerade hier kommt Initiativen wie FeRD und Formaten wie ZUGFeRD eine zentrale Rolle zu.

Die geplante Überarbeitung der Richtlinie 2014/55/EU (voraussichtlich Legislativvorschlag Ende 2026) adressiert genau diese Punkte:

  • stärkere Verpflichtung zur Nutzung des europäischen Standards
  • verbesserte Interoperabilität – auch bei der Übertragung
  • Ausweitung der eRechnung im öffentlichen Sektor (B2G) 

Flankierend laufen aktuell mehrere Initiativen:

  • 2026: Workshops in den Mitgliedstaaten zur Abstimmung nationaler Entwicklungen
  • Q1 2026: Veröffentlichung der öffentlichen Konsultation zur Richtlinienüberarbeitung
  • Q3 2026: Abschluss der Folgenabschätzung
  • Q4 2026: geplanter Legislativvorschlag 

Zusätzlich wird der europäische Standard EN 16931 weiterentwickelt, unter anderem mit Blick auf internationale Nutzung, Erweiterungen und neue Anwendungsfälle wie Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Fazit für FeRD und den deutschen Markt

Die europäischen Vorgaben konkretisieren sich deutlich und setzen den Rahmen für die nächsten Jahre. Für Deutschland bedeutet dies, bestehende Lösungen konsequent europäisch auszurichten, Interoperabilität sicherzustellen und Unternehmen frühzeitig auf die kommenden Meldepflichten vorzubereiten. FeRD kann hierbei weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Standardisierung und praktischen Umsetzung spielen.

 

Nach oben