Am 27.11.2018 ist das sogenannte E-Rechnungsgesetz des Bundes (E-Government-Gesetz) und die dazugehörige Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO) in Kraft getreten. Damit werden die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Demnach sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang und zur Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet.
Die weitere Umsetzung erfolgt schrittweise: Die obersten Bundesbehörden, also z. B. die Bundesministerien und Verfassungsorgane sind zunächst verpflichtet, ab 27. November 2018 elektronische Rechnungen zu empfangen. Zum 27. November 2019 folgt die oben genannte Verpflichtung auch für nachgelagerte Behörden auf Bundesebene. Ab dem 27. November 2020 gilt dann für Lieferanten des Bundes die Pflicht zur Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form. Bereits im April 2020 müssen die Bundesländer ebenfalls die Vorgaben der EU-Richtlinie umgesetzt haben.
Die E-Rechnung als Chance nutzen
Ein Ziel der umzusetzenden Richtlinie ist die Schaffung eines technologieneutralen E-Invoicing-Standards. Eine elektronische Rechnung ist laut EU-Richtlinie eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und außerdem eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine Bilddatei, ein reines PDF oder eine eingescannte Papierrechnung sind somit keine elektronische Rechnung im Sinne der Richtlinie, da diese keine Daten in strukturierter Form enthalten. Sogenannte hybride Rechnungsformate, wie das vom AWV-Arbeitskreis 4.6 "Forum elektronische Rechnung Deutschland" entwickelte ZUGFeRD-Format, bestehen sowohl aus Bilddateien, als auch aus strukturierten Datensätzen und sind somit zulässig.
Kostenfreie AWV-Publikationen zur elektronischen Rechnung
Die AWV beschäftigt sich seit Beginn der entsprechenden Gesetzgebung auf EU-Ebene mit der Umsetzung der elektronischen Rechnung in Deutschland. Mit Publikationen und praktischen Handlungsempfehlungen möchten wir dazu beitragen, die elektronische Rechnung in Wirtschaft und Verwaltung nutzbar zu machen.
Folgende AWV-Publikationen stehen Ihnen kostenfrei als Download zur Verfügung:
Fachliche Informationen zur elektronischen Rechnung finden Sie auch in unserem Download-Bereich auf www.awv-net.de und www.ferd-net.de.
Veröffentlicht am 28.11.2018 / Foto: Fotolia, sk design