Eine elektronische Rechnung erlaubt einen medienbruchfreien Rechnungsaustausch. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
Diese Definition der elektronischen Rechnung ist auf europäischer Ebene in der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und national im Bundesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) und in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) verankert. Auch für das FeRD ist dies die Definition der elektronischen Rechnung.
Umsatzsteuerrechtlich ist es unerheblich, ob eine in einem elektronischen Format ausgestellte, übermittelte und empfangene Rechnung aus strukturierten Daten besteht und eine automatische und elektronische Verarbeitung zulässt. Daher sind nach Umsatzsteuergesetz beispielsweise auch Rechnungen im PDF-Format elektronische Rechnungen.