Was ist eine eRechnung im B2G-Geschäftsverkehr?

An die öffentliche Verwaltung müssen Sie, sofern das Bundesrecht bzw. das Landesrecht entsprechende rechtliche Regelungen verankert hat, elektronische Rechnungen versenden.

Auf Bundesebene wurde die EU-Richtlinie im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung umgesetzt. Mit Hilfe der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung - ERechV) vom 13. Oktober 2017 werden die Regelungen auf Bundesebene konkretisiert.

Auf Landesebene sind teilweise schon Regelungen vorhanden und online – auf den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Bundesländer – abrufbar. Zum Beispiel besteht in Bremen eine Verpflichtung analog zur Regelung auf Bundesebene. Andere Länder haben noch keine Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen geschaffen oder veröffentlicht. Für Rechnungen, die an Landesbehörden adressiert werden, findet somit das jeweilige Landesrecht Anwendung. Das Competence Center Schnittstelle Wirtschaft & Verwaltung erarbeitet derzeit Übersichten der länderspezifischen Regelungen.

  • Regelungen des Bundes

    Die rechtliche Grundlage auf Bundesebene ist die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) vom 13. Oktober 2017.

    Grundsätzlich müssen Lieferanten der öffentlichen Verwaltung in Zukunft ihre Rechnungen als elektronische Rechnungen stellen.

    Ausnahmen gibt es insbesondere bei Direktkäufen unter 1.000 €, bei Aufträgen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik sowie Verfahren der Organleihe (§ 159 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Diese Ausnahmen sind in § 3 Absatz 3 ERechV beschrieben.

  • Regelungen der Länder   

    Die Länder verankern ihre Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zumeist in landesspezifischen Gesetzen und Verordnungen. Teilweise sind diese Regelungen online abrufbar, teilweise wurden noch keine rechtlichen Grundlagen veröffentlicht.

    Dabei können unterschiedliche Regelungen für die Landes- und Kommunalverwaltungen getroffen werden, die gleichberechtigt nebeneinander gelten.

    Das FeRD Competence Center "Schnittstelle Wirtschaft & Verwaltung" erarbeitet Übersichten der bundes- und länderspezifischen Regelungen. Mehr Informationen finden Sie hier: → Bund-Länder-Steckbriefe