Die E-Rechnung wird bereits im internationalen Verkehr verwendet. Die grenzüberschreitende Übermittlung und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen zwischen Deutschland und Frankreich ist dank der vollständigen technischen Synchronisierung von ZUGFeRD 2.1 und Factur-X 1.0 seit dem 24. März 2020 vollständig gewährleistet.
Auf europäischer Ebene beschäftigt sich die Europäische Kommission mit diesem Thema. Deutschland wird auf EU-Ebene im sogenannten European Multi-Stakeholder-Forum für elektronische Rechnungsstellung, das Deligierte der nationalen Foren versammelt, durch zwei Vertreter von FeRD repräsentiert.
Auf die Internetseite der Europäischen Kommission zum elektronische Rechnung gelangen Sie hier.
Weitere Informationen zur Rechnungsstellung und zum Europäisches Multi-Stakeholder-Forum finden Sie hier (pdf).
Ergänzung des Nachschlagewerks zu Umsatzsteuerregelungen für E-Rechnungen in Europa: EU-Compendium „E-Invoicing & Retention". Version 2.0 (pdf).