Was sind Standards?

Das Europäische Komitee für Normung (CEN), das aus 34 nationalen Normierungsgremien besteht, entwickelt auf europäischer Ebene Normen sowie zugehörige technische Dokumente und wurde durch die Europäische Union und die Europäische Freihandelsassoziation anerkannt. Die Veröffentlichungen des CEN haben unterschiedliches normatives Gewicht. In normativ abnehmender Reihenfolge sind dies:

  • European Standard (EN)
  • Technical Specification (TS)
  • Technical Report (TR)

Die Veröffentlichungen des CEN sind über die nationalen Normierungsgremien in verschiedenen Sprachen verfügbar. Die deutsche Normierungsorganisation ist das Deutsche Institut für Normung (DIN). Die Veröffentlichungen des DIN werden über den Beuth-Verlag angeboten.

Standards und elektronische Rechnung

Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen hat die Europäische Kommission dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) ein Mandat erteilt, ein semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung zu definieren. Im Ergebnis wurden folgende Dokumente erstellt.

  • EN 16931-1:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung
  • CEN/TS 16931-2:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 2: Liste der Syntaxen, die EN 16931-1 erfüllen
  • CEN/TS 16931-3-1:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 3-1: Methodologie für die Umsetzung der Kernelemente einer elektronischen Rechnung in eine Syntax
  • CEN/TS 16931-3-2:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 3-2: Umsetzung in die Syntax ISO/IEC 19845 (UBL 2.1) Rechnung und Gutschriftsanzeige
  • CEN/TS 16931-3-3:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 3-3: Umsetzung in die Syntax UN/CEFACT XML Cross Industry Invoice D16B
  • CEN/TS 16931-3-4:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 3-4: Umsetzung in die Syntax UN/EDIFACT INVOIC D16B
  • CEN/TR 16931-4:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 4: Leitfaden über die Interoperabilität elektronischer Rechnungen auf der Übertragungsebene
  • CEN/TR 16931-5:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 5: Leitfaden über die Verwendung von branchen- oder länderspezifischen Erweiterungen der EN 16931-1 einschließlich einer im realen Umfeld einzusetzenden Methodik
  • CEN/TR 16931-6, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 6: Ergebnis der Prüfung von EN 16931-1 auf deren praktische Anwendbarkeit durch einen Endnutzer

Die Richtlinie legt fest, dass die Teile EN 16931-1:2017 und CEN/TS 16931-2:2017 im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht und damit verbindlich werden. Die Technical Specifications CEN/TS 16931-3-x:2017 bilden das Datenmodell auf die beiden verbindlichen Syntaxen UN/CEFACT XML Cross Industry Invoice D16B und ISO/IEC 19845 (UBL 2.1) ab, sowie optional auf die EDIFACT Syntax.

Für bestimmte Anwendungskontexte können die Vorgaben der Norm in einer sogenannten „Anwendungsspezifikation“ weiter konkretisiert werden. Die entsprechende englische Abkürzung CIUS, die für „Core Invoice Usage Specification“ steht, wird häufig auch im deutschen Sprachgebrauch genutzt. Eine CIUS ist eine Spezifikation, die dem Verkäufer ausführliche Empfehlungen, Erklärungen und Beispiele sowie Regeln (Geschäftsregeln) in Bezug auf die tatsächliche Implementierung und Verwendung strukturierter Informationselemente im Kernrechnungsdatenmodell in einer bestimmten Geschäftssituation liefert. Ein Instanzdokument, das nach einer bestimmten CIUS erstellt wird, muss immer mit der Europäischen Norm EN16931-1 „compliant“ sein. Die Anforderungen an die Compliance sind in Kapitel 7 der EN16931-1 ausführlich beschrieben.

Beispiele für CIUS zum semantischen Datenmodell sind XRechnung als CIUS für die deutsche Verwaltung sowie das Datenmodell des BASIC-Profils von ZUGFeRD2.x

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Datenmodell der EN16931-1 in ein erweitertes Datenmodell einzubetten. Die Methodologie hierfür ist in CEN/TR 16931-5 beschrieben. Ein Instanzdokument, das den Vorgaben der CEN/TR 16931-5 entspricht, wird als „conformant“ zur EN16931-1 bezeichnet. Um eine Verwechselung zwischen „compliant“ und „conformant“ zu vermeiden, hat das DIN entschieden, diese englischen Begriffe auch in der deutschen Übersetzung der Norm zu nutzen. Der Begriff „konform“ sollte daher in diesem Kontext nicht genutzt werden.

Ein Beispiel für eine „conformant“ Erweiterung der EN16931-1 ist das Datenmodell des EXTENDED Profils von ZUGFeRD 2.x.

Das ZUGFeRD 2.1 Profil COMFORT setzt die EN16931-1 ohne Einschränkungen oder Erweiterungen vollständig um.

Übertragungswege elektronischer Rechnungen

Auf Ebene des CEN wird keine Technologie für die Übertragung elektronischer Rechnungen vorgegeben. CEN/TR 16931-4 gibt lediglich Empfehlungen ab, wie die Interoperabilität elektronischer Rechnungen auf der Übertragungsebene gewährleistet werden könnte. Als mögliche Kanäle werden hier beispielhaft die Übertragung per E-Mail oder mittels PEPPOL erwähnt. Hybride Rechnungen werden ebenfalls in CEN/TR 16931-4 behandelt. Im Rahmen der Normenreihe der CEN 16931-x werden somit keine verbindlichen Vorgaben für die Übertragung einer elektronischen Rechnung definiert.

Format

Der Begriff „Format“ wird in dem Kontext dieser Standardisierungsarbeiten nicht verwendet. Im Kontext von ZUGFeRD wird hiermit die Beschreibung und Zusammenfassung aller Bestandteile verstanden, die für die Interoperabilität der elektronischen Rechnungsstellung erforderlich sind. Dies sind:

  1. Die Beschreibung des strukturierten Datenmodells mit den entsprechenden semantischen Anforderungen inkl. der anzuwendenden Geschäftsregeln und Codes (CIUS, ggf. Extension)
  2. Das Mapping auf eine konkrete Syntax: Ab ZUGFeRD 2.x ist dies die UN/CEFACT XML Cross Industry Invoice D16B.
  3. Die Bereitstellung von Codelisten
  4. Die Definition des Übertragungsweges: Bei ZUGFeRD ist dies die Spezifikation des hybriden PDF/A-3 Umschlags. XRechnung gibt keinen spezifischen Übertragungsweg vor; dies ist vielmehr den Implementierungen der verschiedenen Verwaltungseinheiten überlassen.