Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 12.01.2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbaren Versionen der folgenden Websites:

www.awv-net.de
www.ferd-net.de
www.extra-standard.de
www.webarchivierung.awv-net.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 4. Juni 2021 durchgeführten Überprüfung der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik. Aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung wurden umfangreiche Verbesserungen angestossen, die teilweise noch in der Umsetzung sind.
In einer Anfang 2022 durchgeführten Selbstbewertung wurden die Webeites aufgrund der aktuellen Überarbeitungen mit den zuvor genannten Anforderungen überwiegend vereinbar.

Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, das Webangebot der AWV in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.


Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • An einzelnen Stellen fehlen aussagekräftige Alternativtexte.
  • Die Tastatursteuerung ist nicht auf allen Seiten konsistent möglich.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften sind teilweise nicht vollständig konsistent.
  • Aufgrund der verwendeten Farbgestaltung der Webseite sind die Kontrastverhältnisse bei Hervorhebungen im Einzelfall nicht erfüllt.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Die Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache nach §4 BITV 2.0 sind aktuell nicht verfügbar.


Datum der Erstellung der Erklärung


Diese Erklärung wurde am 12.01.2022 erstellt.


Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern


Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: barrierefreiheit@awv-net.de.


Schlichtungsverfahren


Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.