Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sind Sie grundsätzlich frei in der Wahl Ihres Rechnungsformats. D. h., Sie können Papierrechnungen, PDF-Rechnungen oder elektronische Rechnungen erstellen. Wenn Sie ein rein elektronisches Rechnungsformat nutzen, müssen Sie hierüber Einvernehmen mit Ihrem Vertragspartner herstellen. Das Einvernehmen kann durch z. B. durch eine formlose Zustimmung, eine Rahmenvereinbarung oder durch tatsächliches Praktizieren in Verbindung mit Stillschweigen der Vertragspartner hergestellt werden. Zu den elektronischen Rechnungen zählen Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und übermittelt werden (§ 14 Abs. 1 S. 7 und 8 UStG, Steuervereinfachungsgesetz 2011). Daneben sind individuell getroffene vertragliche Regelungen zu beachten.