Erst die Pflicht, dann die Kür: Elektronische Rechnungsverarbeitung für Landesbehörden und Kommunen verpflichtend

Mit dem 18. April dieses Jahres ist die nächste Stufe der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) in Kraft getreten. Ab dann müssen auch Landesbehörden und kommunale Verwaltungen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Im weiteren Verlauf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU sind dann ab dem 27. November 2020 zahlreiche Auftragnehmer, die Rechnungen an den Bund ausstellen, verpflichtet, diese in elektronischer Form einzureichen. Das Bundesland Bremen schließt sich dieser Regelung an. Alle papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als „einfaches“ PDF ohne CEN-konformen XML-Datensatz übermittelt werden, dürfen dann von den Rechnungsempfängern abgelehnt werden. Durch die Umsetzungsfrist soll sichergestellt werden, dass Auftragnehmer der öffentlichen Hand ihre Rechnungsprozesse rechtzeitig anpassen und auf eine digitale Buchhaltung umstellen.

Welche Anforderungen an die elektronsiche Rechnung gelten in welchem Bundesland?

Folgende Länder-Übersichten stehen als Download zur Verfügung:

Nach eigener Recherche und unter Einbeziehung öffentlich zugänglicher Quellen stehen zudem folgende Bund- und Länder-Übersichten zur Verfügung:

Veröffentlicht am 21.04.2020, akt. 29.05.2020 / Bild: Fotolia, Pixelkorn