Seit 27. November 2019 nimmt die Bundesverwaltung auch elektronische Rechnungen an

Am 27. November 2019 wurde die elektronische Rechnung auf Bundesebene flächendeckend eingeführt und somit greift die zweite Frist im Rahmen der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes.

Aber was heißt das eigentlich? Alle Behörden der Bundesverwaltung sind nun per Rechtsverordnung verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Rechnungssteller können mit dem Stichtag ihre elektronischen Rechnungen an Bundesbehörden übermitteln. Bis zum 27. November 2020 besteht für Rechnungssteller neben der elektronischen Rechnung weiterhin die Möglichkeit, auch herkömmliche Papierrechnungen einzureichen.  

Elektronische Rechnungen können an die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) bzw. an die E-Rechnungs-Plattform OZG-RE übermittelt werden. Neben einem Upload der Rechnungen oder einer Übermittlung per E-Mail ist auch die manuelle Eingabe der Rechnungsdaten in einer Webmaske möglich.

Ergänzende Informationen hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat in dieser Pressemitteilung veröffentlicht.

Veröffentlicht am 2.12.2019/ Bild: Fotolia, Idprod