VeR-Studie zur Digitalisierung der Umsatzsteuer nach dem „Italienischen Modell“ veröffentlicht

Italien hat zum 1. Januar 2019 eine elektronische Rechnungsstellungspflicht eingeführt.  Dort ansässige Unternehmen müssen für B2G-, B2B- und B2C-Umsätze elektronische Rechnungen erstellen und in einem vorgegebenen XML-Format über eine zentrale Plattform an den Rechnungsempfänger übermitteln. Dies ermöglicht der italienischen Finanzverwaltung Kontrollen, mit deren Hilfe die Mehrwertsteuerlücke bereits in den ersten Monaten seit der Einführung nachweislich reduziert werden konnte.

Italienisches Modell als „Blaupause“ für Europa?

Welchen Effekt hätte die Einführung eines Clearance-Systems nach italienischem Vorbild in den europäischen Mitgliedsstaaten, zum Beispiel in Deutschland, und was wäre dabei zu beachten? Knapp eineinhalb Jahre nach dem Start der E-Rechnungspflicht für alle B2G-, B2B- und B2C-Rechnungen in Italien präsentiert der Verband elektronische Rechnung (VeR) nun erstmalig eine umfassende Systemanalyse, die diesen Fragen auf den Grund gehen soll.

Durchgeführt wurde die Studie von Prof. Dr. Roland Ismer et al., Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg.

Veröffentlicht am 26.06.2020 / Bild: Fotolia, Hanna