ViDA und die elektronische Rechnung in Europa sind Hauptthemen des E-Invoicing Exchange Summit 2023 in Dublin

FeRD-Leiter Ivo Moszynski auf Fachpodium vertreten

Auf dem E-Invoicing Exchange Summit, der von 2. bis 4. Oktober in Dublin tagte, standen die europäische ViDA-Initiative, „VAT in the Digital Age“ (Umsatzsteuer im Digitalen Zeitalter) und der Austausch elektronischer Rechnungen im Fokus der Beiträge.

Am ersten Veranstaltungstag berichteten die CEN-Arbeitsgruppenleiter Edmund Gray (CEN/TC 434/WG7) und Jostein Fromyr (CEN/TC 434/WG5) in einem Workshop über den aktuellen Stand der Arbeiten des europäischen Experten-Gremiums zur Norm für die elektronische Rechnung EN16931 CEN/TC 434 „Electronic Invoicing“. Ziel war es, den Teilnehmenden sowohl die Notwendigkeit der Überarbeitung der Norm EN16931 darzulegen, als auch mögliche Ansätze zu zeigen, wie die Überarbeitung umgesetzt werden könnte. Die beiden Workshop-Leiter planen, die Ergebnisse einer (nicht repräsentativen) Umfragen unter den Workshop-Teilnehmenden als Anregung in die Gremien-Arbeit aufzunehmen.

Am zweiten Veranstaltungstag berichtete Ludwig de Winter von DG TAXUD über den aktuellen Stand von ViDA auf Ebene der Europäischen Kommission. Nachfolgend präsentierte Carmen Cicirello von DG GROW eine Initiative der Europäischen Kommission für eine Arbeitsgruppe, welche helfen soll, die Unternehmens-Anforderungen an die EN16931 zu identifizieren. Diese Arbeitsergebnisse sollen direkt an das CEN/TC 434 weitergegeben werden.

Besondere Beachtung fand der Vortrag von Ivo Moszynski, Leiter des FeRD, Richard Luthardt, Vorstandsmitglied des Verbandes elektronische Rechnung, und Hans Joachim Narzynski, Leiter der Abteilung internationale Umsatzsteuer des Bundesministeriums der Finanzen. Im Vortrag und der nachfolgenden Diskussion mit den Teilnehmenden wurde unter anderem betont, dass ZUGFeRD ein zulässiges Format für die geplante Verpflichtung zur elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen in Deutschland ist. Auch andere elektronische Datenaustauschverfahren (engl. electronic data interchange, kurz EDI) sollen weiterhin nutzbar bleiben, sofern es eine Zustimmung des Rechnungs-Empfängers gibt. Narzynski wies in der anschließenden Gesprächsrunde auf Nachfrage darauf hin, dass diese Informationen nur für die Einführung der E-Rechnung gelten. Hinsichtlich des geplanten Umsatzsteuer-Meldesystems gebe es noch keine Informationen und es müsse daher, gerade in Bezug auf EDI-Verfahren, mit Änderungen gerechnet werden.

Abgerundet wurde das Programm am dritten und letzten Tag durch einen Blick über den sprichwörtlichen Tellerrand. So berichteten zum Beispiel Mitarbeiter der finnischen Finanzbehörden über ihren jahrzehntelangen und am Ende erfolgreichen Prozess, die elektronische Rechnung auf allen Ebenen, also auch für Endkunden zu etablieren. Eine andere Gesprächsrunde ging der Tatsache nach, dass die europäische Norm für die elektronische Rechnung inzwischen schon weit außerhalb von Europa zum Einsatz kommt, so zum Beispiel in Singapur und Japan.

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