Was ist ein inhaltlich "identisches Mehrstück" einer Rechnung?

Hybride Rechnungsobjekte, wie z. B. ZUGFeRD oder Factur-X, enthalten ein bildhaftes Dokumentenformat (PDF) und ein strukturiertes Datenformat (XML). Das XML wird bei diesen Formaten in die zugehörige PDF-Datei eingebettet. Im PDF und im XML sollen dieselben Rechnungsinformationen nach den Vorgaben des § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz enthalten sein. PDF und XML bilden bei Vorliegen derselben inhaltlichen Pflichtangaben sogenannte inhaltlich identische Mehrstücke derselben Rechnung. Da die Finanzverwaltung keine konkreten Prüfpflichten bzw. Kontrollmaßnahmen für dieses Verfahren festgelegt hat, ist dem Rechnungssender und dem Rechnungssteller zu empfehlen, eigene Prüfmechanismen zur Sicherstellung der inhaltlichen Identität der beiden Rechnungen einzuführen.

Neben den gesetzlichen Regelungen sind auch die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), zuletzt vom 28. November 2019, zu beachten.