Sind Absprachen zwischen zwei Parteien (bilaterale Absprache zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger) im Konzept des ZUGFeRD-Formats nötig?

Grundsätzlich sind keine Absprachen zwischen den Parteien notwendig. Das ZUGFeRD-Format ermöglicht den elektronischen Rechnungsaustausch ohne vorherige Absprache zwischen Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger.

Natürlich sind individuelle Absprachen zwischen zwei Parteien möglich; als Basis für die Absprache kann das Profil Extended des ZUGFeRD-Formats genutzt werden. Dadurch sind die erweiterten Rechnungen weiterhin konform mit ZUGFeRD.

Mit dem Profil Extended ist es auch möglich, das ZUGFeRD-Format für bestimmte Branchen und Interessengruppen zu erweitern. So soll es zum Beispiel eine Ausprägung von ZUGFeRD für den Handel oder die Automobilindustrie geben.